Führerscheinklassen

Wir bieten die Ausbildung für die folgenden Führerscheinklassen an

B / Bf17 / B197
BE
A / A1 / A2
AM
Voraussetzungen

Es ist kein Vorbesitz eines anderen Führerscheins erforderlich (gilt nur für die Klasse B; für die Klasse BE benötigt man den Führerschein der Klasse B)
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (mit begleitetem Fahren beträgt es 17 Jahre)
Die Führerscheinausbildung kann ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung hingegen 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters gemacht werden

Theorie

Theorieunterricht 14 Stunden (bei Ersterwerb) 8 Stunden bei Erweiterung

Praxis

12 Sonderfahrstunden
5 x Bundes- und Landstraße
4 x Autobahn
3 x bei Dämmerung / Dunkelheit

Übungsfahrstunden nach Bedarf

Voraussetzungen

Führerschein der Klasse B
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (mit begleitetem Fahren beträgt es 17 Jahre)
Die Führerscheinausbildung kann ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden

Theorie

keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben

Praxis

5 Sonderfahrstunden
3 x Bundes und Landstraße
1 x Autobahn
1 x bei Dämmerung / Dunkelheit

Übungsfahrstunden nach Bedarf

Voraussetzungen

Klasse A1

Es ist kein Vorbesitz eines anderen Führerscheins erforderlich
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre
Die Führerscheinausbildung kann ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung hingegen 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters gemacht werden

Klasse A2

Es ist kein Vorbesitz eines anderen Führerscheins erforderlich
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre
Bei Vorbesitz Klasse A1 von min. 2 Jahren verkürzte Ausbildung möglich (nur praktische Prüfung erforderlich)
Die Führerscheinausbildung kann ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung hingegen 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters gemacht werden

Klasse A

Es ist kein Vorbesitz eines anderen Führerscheins erforderlich
Das Mindestalter beträgt 24 Jahre (Bei Vorbesitz Klasse A2 von min. 2 Jahren auch schon ab 20 Jahre)
Die Führerscheinausbildung kann ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung hingegen 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters gemacht werden

Theorie

Theorieunterricht
10 Stunden A/A2
16 Stunden A1

Praxis

12 Sonderfahrstunden bei Direkteinstieg
5 x Bundes- und Landstraße
4 x Autobahn
3 x bei Dämmerung / Dunkelheit

Übungsfahrstunden nach Bedarf

Voraussetzungen

Es ist kein Vorbesitz eines anderen Führerscheins erforderlich
Das Mindestalter beträgt 15 Jahre
Die Führerscheinausbildung kann ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung hingegen 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters gemacht werden

Theorie

Theorieunterricht 14 Stunden

Praxis

keine Sonderfahrten nötig

Übungsfahrstunden nach Bedarf

Weihnachts­­urlaub!

Liebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler,

unsere Fahrschule macht Weihnachtsurlaub und bleibt vom 24.12.24 bis einschließlich 06.01.25 geschlossen. Ab dem 07.01.25 sind wir wieder wie gewohnt für euch da.

Wir wünschen euch und euren Familien ein frohes Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen in diesem Jahr – wir freuen uns, euch auch im nächsten Jahr auf eurem Weg zum Führerschein zu begleiten.

Euer Team der Fahrschule Aiglstorfer