Führerscheinklassen
Wir bieten die Ausbildung für die folgenden Führerscheinklassen an
Voraussetzungen
Es ist kein Vorbesitz eines anderen Führerscheins erforderlich (gilt nur für die Klasse B; für die Klasse BE benötigt man den Führerschein der Klasse B)
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (mit begleitetem Fahren beträgt es 17 Jahre)
Die Führerscheinausbildung kann ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung hingegen 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters gemacht werden
Theorie
Theorieunterricht 14 Stunden (bei Ersterwerb) 8 Stunden bei Erweiterung
Praxis
12 Sonderfahrstunden
5 x Bundes- und Landstraße
4 x Autobahn
3 x bei Dämmerung / Dunkelheit
Übungsfahrstunden nach Bedarf
Voraussetzungen
Führerschein der Klasse B
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (mit begleitetem Fahren beträgt es 17 Jahre)
Die Führerscheinausbildung kann ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
Theorie
keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
Praxis
5 Sonderfahrstunden
3 x Bundes und Landstraße
1 x Autobahn
1 x bei Dämmerung / Dunkelheit
Übungsfahrstunden nach Bedarf
Voraussetzungen
Klasse A1
Es ist kein Vorbesitz eines anderen Führerscheins erforderlich
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre
Die Führerscheinausbildung kann ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung hingegen 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters gemacht werden
Klasse A2
Es ist kein Vorbesitz eines anderen Führerscheins erforderlich
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre
Bei Vorbesitz Klasse A1 von min. 2 Jahren verkürzte Ausbildung möglich (nur praktische Prüfung erforderlich)
Die Führerscheinausbildung kann ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung hingegen 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters gemacht werden
Klasse A
Es ist kein Vorbesitz eines anderen Führerscheins erforderlich
Das Mindestalter beträgt 24 Jahre (Bei Vorbesitz Klasse A2 von min. 2 Jahren auch schon ab 20 Jahre)
Die Führerscheinausbildung kann ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung hingegen 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters gemacht werden
Theorie
Theorieunterricht
10 Stunden A/A2
16 Stunden A1
Praxis
12 Sonderfahrstunden bei Direkteinstieg
5 x Bundes- und Landstraße
4 x Autobahn
3 x bei Dämmerung / Dunkelheit
Übungsfahrstunden nach Bedarf
Voraussetzungen
Es ist kein Vorbesitz eines anderen Führerscheins erforderlich
Das Mindestalter beträgt 15 Jahre
Die Führerscheinausbildung kann ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung hingegen 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters gemacht werden
Theorie
Theorieunterricht 14 Stunden
Praxis
keine Sonderfahrten nötig
Übungsfahrstunden nach Bedarf